BAUERNLEBEN ist ein von der Roitner Media GmbH, Wiener Straße 89, 2500 Baden bei Wien herausgegebener, jährlich neu erscheinender Stellplatzführer für Wohnmobile. In Folge „Bauernleben“ genannt.
Der Anmelder (in Folge „Hof“ genannt) besitzt einen landwirtschaftlichen Betrieb und stellt einen Antrag auf Eintrag in den Stellplatzführer.
Beide Seiten treffen folgende Übereinkunft:
1. „Bauernleben“ veröffentlicht die im Anmeldeformular vom „Hof“ angegeben Daten im Stellplatzführer. Die Angaben werden gegebenenfalls von „Bauernleben“ redaktionell überarbeitet. Allfällige Überarbeitungen werden dem „Hof“ vorab zur Freigabe übermittelt. Der „Hof“ haftet für die Richtigkeit aller von ihm übermittelten oder freigegebenen Angaben.
2. Der „Hof“ stellt maximal 3 geeignete, möglichst ebene Flächen auf seinem Privatgrund abseits der Straße für Wohnmobile bzw. Wohnwagengespanne kostenlos zur Verfügung. Es dürfen nicht mehr als 9 Gäste übernachten. Die maximale Aufenthaltsdauer der Gäste beträgt 24 Stunden.
3. Der „Hof“ ist für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Voraussetzungen betreffend das Bereithalten der Stellplätze, das Abstellen von Wohnwägen und Wohnmobilen sowie den Aufenthalt einschließlich der Nächtigung von Gästen sowie deren allfälliger Verpflegung ausschließlich selbst verantwortlich und hält „Bauernleben“ insoweit schad- und klaglos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vom „Hof“ schon vor der Anmeldung zum Stellplatzführer abzuklären und bei der Anmeldung entsprechend zu berücksichtigen.
4. Die Gäste sind angehalten, sich am „Hof“ vorzustellen und sich auf den Stellplatzführer zu berufen. Den Gästen ist nach Möglichkeit eine Einkaufsgelegenheit zu bieten, wobei der „Hof“ die rechtlichen Voraussetzungen für die Direktvermarktung ab Hof einhalten oder über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen muss. Für Gäste besteht keine Kaufverpflichtung.
5. „Bauernleben“ stellt Schilder für die Anreise und für Stellflächen zur Verfügung. Falls vom "Hof" genutzt, sind diese unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen an geeigneten Stellen anzubringen.
6. Der Gültigkeitszeitraum für den Eintrag im Stellplatzführer und für die Serviceleistungen durch den „Hof“ beginnt am 01. März 2024 und erstreckt sich über 13 Monate (31. März 2025). Die Veröffentlichung in der BAUERNLEBEN-App erfolgt unmittelbar nach Bestätigung der Anmeldung durch "Bauernleben", dh bereits vor dem 01. März 2024. Diese vorzeitige Veröffentlichung in der App kann vom "Hof" schriftlich untersagt werden. Der Eintrag bleibt auch für die Folgejahre (Folgeausgaben) bestehen. Der „Hof“ hat ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigung ist „Bauernleben“ jeweils bis zum 30. November schriftlich mitzuteilen. Änderungswünsche im Eintrag für die Folgeausgabe sind ebenfalls bis zum 30. November schriftlich bekannt zu geben.
7. Bauernleben kann die Teilnahmebedingungen jederzeit für die Folgeausgabe ändern. Diese werden spätestens bis zum 15. November eines Kalenderjahres an den „Hof“ schriftlich mitgeteilt.
8. Der Eintrag in den Stellplatzführer ist für den „Hof“ kostenlos.
9. Die Tätigkeit von „Bauernleben“ beschränkt sich auf die Herausgabe und Vermarktung des Stellplatzführers. „Bauernleben“ nimmt keinerlei Einfluss auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem „Hof“ und den Gästen und haftet daher auch nicht für irgendwelche Ansprüche, die dem „Hof“ und/oder den Gästen daraus wechselseitig entstehen können.
10. Der „Hof“ sagt zu, für den Zeitraum von 24 Monaten ab Eintragsdatum nicht mit anderen Anbietern, die ein ähnliches Konzept in Buchform anbieten, zusammenzuarbeiten.
11. „Bauernleben“ behält sich das Recht vor, Anmeldungen für den Stellplatzführer ohne Angabe von Gründen nicht zu berücksichtigen.
12. Erfüllungsort ist Baden bei Wien.